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AGB

1. Allgemeines 
1. Alle Angebote, Lieferungen und Leistungen aufgrund von Bestellungen unterliegen diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
2. Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, auch wenn wir ihrer Geltung nicht gesondert widersprechen.
3. Die Verträge mit dem Kunden werden ausschließlich in deutscher Sprache geschlossen.

2. Vertragsschluss, Nebenabreden
1. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich und stellen lediglich eine Aufforderung zur Abgabe von Angeboten dar.
2. Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen des Vertrages sind nur gültig, wenn wir diese schriftlich bestätigen.

3. Preise, Zahlung 
1. Unsere Preise verstehen sich zzgl. Verpackungs- und Versandkosten sowie der gesetzlichen Umsatzsteuer.

Zölle und ähnliche Abgaben hat der Kunde zu tragen. Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart, gelten unsere Preise bei Lieferung ab Geschäftssitz Hof.
2. Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart wird, liefern wir gegen Rechnung. Werden uns nach Vertragsabschluss Umstände bekannt, welche die Kreditwürdigkeit des Käufers zweifelhaft erscheinen lassen, können wir nach unserer Wahl Vorauskasse oder Sicherheitsleistung verlangen. Das gleiche gilt, wenn der Käufer einer ihm uns gegenüber obliegenden Zahlungspflicht bei Fälligkeit nicht nachkommt. Tritt einer dieser Fälle ein, werden zugleich unsere gesamten Forderungen gegen den Käufer auch aus anderen Geschäften sofort fällig. Laufende Aufträge werden von anteiliger Zahlung abhängig gemacht. Bei Erstlieferungen sind wir berechtigt, vom Käufer eventuell eine Vorauszahlung zu verlangen. Tritt der Kunde vom Auftrag zurück, so haben wir das Recht, die uns bisher entstandenen Kosten in Rechnung zu stellen.

Sollte der Rechnungsbetrag nicht innerhalb der vereinbarten Fristen ausgeglichen werden, behalten wir uns das Recht vor Mahngebühren zu erheben.

4. Lieferung, Lieferzeit und Teillieferungen 
1. Die Lieferung erfolgt ausschließlich an die, in unserer Auftragsbestätigung hinterlegten Anschrift.
2. Wir werden die Ware rechtzeitig innerhalb des bestätigten ersichtlichen Versandtermins (Tag der Übergabe der Ware durch uns an das Versandunternehmen) an den Kunden absenden, wobei dieser nur annähernd gilt und daher um bis zu zwei Werktage (Montag bis Freitag) überschritten werden darf. Für Fixtermine behalten wir uns vor, dass wir die Versandart mit Expresslieferung zu Lasten des Kunden wählen dürfen.
3. Diese für die Bestimmung des Versandtermins maßgebliche Frist bezieht sich auf Werktage (Montag – Freitag) und beginnt einen Tag nach Eingang der Bestellung, sowie druckfähiger Daten bzw. Druckfreigabe, sowie evtl. vollständiger Zahlung der Ware (einschließlich Umsatzsteuer) bei Vorkasse; maßgebend für das Datum der Zahlung ist der Zahlungseingang auf unserem Konto.
4. Wir sind zu Teillieferungen von in einer Bestellung erfassten, getrennt nutzbaren Produkten berechtigt, wobei wir die dadurch verursachten zusätzlichen Versandkosten tragen.

5. Versand, Versicherung und Gefahrübergang 
1. Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, bestimmen wir die angemessene Versandart und das Transportunternehmen nach unserem billigen Ermessen.
2. Wir schulden nur die rechtzeitige, ordnungsgemäße Ablieferung der Ware an das Transportunternehmen und sind für vom Transportunternehmen verursachte Verzögerungen nicht verantwortlich. Eine genannte Versanddauer ist daher unverbindlich.
3. Die Gefahr geht spätestens mit der Übergabe des Liefergegenstandes (wobei der Beginn des Ladevorgangs maßgeblich ist) an den Spediteur, Frachtführer oder sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Dritten, auf den Kunden über. Dies gilt auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder wir noch andere Leistungen übernommen haben. Verzögert sich der Versand oder die Übergabe auf Wunsch des Kunden oder infolge eines Umstandes, dessen Ursache beim Kunden liegt, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Kunden über. Lagerkosten nach Gefahrenübergang trägt der Kunde. Bei Lagerung durch uns betragen die Lagerkosten ein Prozent des Rechnungsbetrages, der zu lagernden Liefergegenstände pro abgelaufener Woche. Die Geltendmachung sowie der Nachweis weiterer oder geringerer Lagerkosten bleiben vorbehalten.
4. Wir werden die Ware gegen die üblichen Transportrisiken auf unsere Kosten versichern.
5. Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist Hof.

6. Aufrechnung, Zurückbehaltung und Abtretung 
1. Der Kunde darf nur dann eigene Ansprüche gegen unsere Ansprüche aufrechnen, wenn die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Zur Zurückbehaltung ist der Kunde auch wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis berechtigt.
2. Eine Abtretung von Forderungen des Kunden gegen uns ist nicht gestattet.

7. Eigentumsvorbehalt 
1. Wir behalten uns das Eigentum an der von uns gelieferten Ware bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises (einschließlich Umsatzsteuer und Versandkosten) für die betreffende Ware vor.
2. Während des Bestehens des Eigentumsvorbehalts darf der Kunde die Ware nicht veräußern oder sonst über das Eigentum hieran verfügen.
3. Bei Zugriffen Dritter – insbesondere durch Gerichtsvollzieher – auf die Vorbehaltsware wird der Kunden auf unser Eigentum hinweisen und uns unverzüglich benachrichtigen, damit wir unsere Eigentumsrechte durchsetzen können.
(4) Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzufordern, sofern wir vom Vertrag zurückgetreten sind.

8. Sach- und Rechtsmängelhaftung 
1. Der Kunde hat die Vertragsgemäßheit der Ware in jedem Fall unverzüglich zu prüfen. Die Gefahr etwaiger Fehler geht mit der Druck- und Fertigungsfreigabe auf den Kunden über, soweit es sich nicht um Fehler handelt, die sich nachdem, in dem an die Druck- und Fertigungsfreigabe anschließenden Fertigungsprozess entstanden sind oder erkannt werden konnten. Das gleiche gilt für alle sonstigen Freigabeerklärungen des Kunden.

Der Kunde hat die gelieferte Ware unverzüglich nach Ablieferung an ihn oder an den von ihm bestimmten Dritten sorgfältig zu untersuchen. Die gelieferte Ware gilt als vom Kunden genehmigt, wenn uns nicht eine Mängelrüge hinsichtlich offensichtlicher Mängel oder anderer Mängel, die bei einer unverzüglichen, sorgfältigen Untersuchung erkennbar waren, binnen sieben Werktagen nach Ablieferung des Liefergegenstandes oder ansonsten binnen sieben Werktagen nach der Entdeckung des Mangels oder jedem früheren Zeitpunkt, in dem der Mangel für den Kunden bei normaler Verwendung des Liefergegenstandes ohne nähere Untersuchung erkennbar war, in schriftlicher Form, auch per Fax oder Email zugegangen ist.
3. Ist die gelieferte Ware mit einem Sachmangel behaftet, können wir zwischen der Mängelbeseitigung oder Lieferung einer mangelfreien Sache wählen (Voraussetzung für unsere Haftung ist, dass es sich um einen nicht unerheblichen Mangel handelt). Sollte eine oder beide Arten dieser Nacherfüllung unmöglich oder unverhältnismäßig sein, sind wir berechtigt, sie zu verweigern. Wir können die Nacherfüllung verweigern, solange der Kunde seine Zahlungspflichten uns gegenüber nicht in einem Umfang erfüllt, der dem mangelfreien Teil der Leistung entspricht.

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